Tipps & Tricks
Bezuschussung von Sitz-Steh-Schreibtischen
Ergonomische bzw. gesundheitsfördernde Büromöbel, die zur Teilhabe am Arbeitsleben dienen, lassen sich in Deutschland bezuschussen. Einen Überblick, wer zu solchen Leistungen berechtigt ist und wo man sie beantragen kann, gebe ich Ihnen hier.
Jonas Sommer
27. April 2020, 10:32 Uhr
„Jeder Versicherte hat Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn dadurch eine Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit abgewendet oder wiederhergestellt werden kann“, so formuliert es das Sozialgesetzbuch. Das klingt vielleicht kompliziert, ist aber im Grunde ganz einfach. Jeder, der aus medizinischer Sicht nicht an einem normalen Schreibtisch arbeiten kann, kann einen Sitz-Steh-Schreibtisch beantragen. Das betrifft zum Beispiel für Menschen mit Erkrankungen der Wirbelsäule zu oder für solche, die im Rollstuhl sitzen. Wie viel übernommen wird und welche Institution für die Kosten aufkommt, ist allerdings von Fall zu Fall verschieden.
Schritte zum Zuschuss für Ihren Sitz-Steh-Schreibtisch
Der Weg zur Bezuschussung führt in den allermeisten Fällen zuerst zu einem Arzt oder Orthopäden. Er kann ein Attest für einen Sitz-Steh-Schreibtisch ausstellen, wenn die sitzende Tätigkeit immer größere Probleme bereitet oder plötzlich nicht mehr ausgeübt werden kann. Mit dem Attest muss nun der zuständige Leistungsträger kontaktiert werden. Das können die Rehabilitationsträger sein, wenn es darum geht, ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Berufsleben zu verhindern oder die dauerhafte berufliche Wiedereingliederung zu ermöglichen. Oder die Integrationsämter, die allerdings erst nachrangig zu den Rehabilitationsträgern zuständig sind. Und auch nur dann, wenn bereits eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegt. Erkundigen Sie sich in jedem Fall vorher, ob ein Kostenvoranschlag benötigt wird. Rückwirkend können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
Gesunde zahlen selbst
Menschen, die sich allerdings einer robusten Gesundheit erfreuen, müssen ihren Sitz-Steh-Schreibtisch in den allermeisten Fällen selbst bezahlen. Arbeitnehmer haben zwar Anspruch auf einen ergonomischen Arbeitsplatz. Das bedeutet aber lediglich, dass sich Tisch und Stuhl auf die individuelle Größe anpassen lassen müssen. Was nicht heißt, dass sie nicht das persönliche Gespräch mit ihrem Chef suchen und versuchen können, vom Kauf zu überzeugen.
Arbeitsmittel sind Werbungskosten
Selbstständige und Freiberufler haben es in diesem Fall leichter. Sitz-Steh-Schreibtische sind Arbeitsmittel, die sich als Werbungskosten in der Anlage N in der Steuererklärung absetzen lassen. Beachten Sie allerdings, dass Sie die Kosten nur dann sofort geltend machen können, wenn es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut mit einem Preis von maximal 800 Euro (Netto) handelt. Ansonsten müssen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Nutzungsdauer beachten. Diese beträgt bei Büromöbeln 13 Jahre. Das bedeutet, dass Sie pro Jahr nur 1/13 Ihrer Ausgaben abschreiben können.
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